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Was kann, will, soll die BWL CD nicht leisten? |
Natürlich gibt es auch Dinge, die die CD weder sein kann noch sein oder leisten kann noch will. Diese Übersicht faßt häufige Mißverständnisse zusammen: Kein Wundermittel in Prüfungen: Zweifellos ist die BWL CD für kaufmännische Prüfungen geeignet. Sie enthält prüfungstypische Aufgaben- und Fallgestaltungen und viele echt geschriebene Klausuren und Übungsaufgaben. Eine Prüfungsvorbereitung ist jedoch immer eine harte Arbeit, auch mit der BWL CD. Zum Erfolg gibt es keinen Lift, man muß immer die Treppe benutzen. Das geht zwar leichter mit der BWL CD, aber eben nicht von selbst! Kein Wundermittel bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten: Die BWL CD enthält eine Vielzahl von Inhalten zu Themen wie Finanzplanung, Kalkulation, Kostenrechnung, Buchführung usw. Dies hilft bei der Leitung des Unternehmens und der Abrechnung dem Finanzamt gegenüber. Es ist aber keine Gelddruckmaschine. Die BWL CD kann bei der Bewältigung wirtschaftlicher Probleme zwar helfen, indem z.B. Fehler im Rechnungswesen beseitigt werden, aber die BWL CD ist keine Abkürzung zum Reichtum. Keine Inhalte zu Ökologiemanagement: Umwelt- und Ökologiemanagement sind Themen, die ich aus ganzem Herzen ablehne. ich weigere mich daher, hierzu Materialien zu erarbeiten: ich bin Betriebswirt, also jemand, der sich mit Produktionsfaktoroptimierung befaßt. Die (allen Ernstes in einer Prüfung der IHK lang und breit zu behandelnde Frage), ob eine Sauerkrautfabrik eine Umweltverträglichkeitsprüfung braucht, halte ich für absurd. Im BWL-Boten habe ich mich vielfach zu Umweltfragen verbreitet - aber eher prüfungsfern! Keine Inhalte zu Sozialrecht: Auch den überbordenden Sozialstaat in all seiner Ungerechtigkeit und Bürokratie lehne ich aus ganzer Seele ab. Ich erarbeite daher keine spezifisch sozialrechtlichen Inhalte. Fragen des Rechnungswesens, die eine sozialrechtliche Komponente besitzen, wie beispielsweise die Lohnabrechnung oder die Behandlung der geringfügigen Arbeitsverhältnisse, sind aber selbstverständlich auf der BWL CD abgebildet. Wer aber wissen will, wer versicherungspflichtig ist und wer nicht, möge bitte an anderem Ort nachsehen. Ein Grundlagenbeitrag, der diese Haltung illustriert, findet sich hier. Keine Gesetzessammlung: Obwohl die BWL CD im Gesetze-Ordner eine ganze Reihe von Gesetzestexten enthält, ist sie doch nicht als Gesetzessammlung angelegt. Falls Sie "nur" ein juristische Textsammlung suchen, schauen Sie auf den einschlägigen CDs von Haufe oder aus dem Beck-Verlag nach. Online gibt's Gesetzestexte übrigens völlig kostenlos hier. Die BWL CD bietet primär Kommentare, Systematisierungen, Erläuterungen und Übungs- und Lehrmaterial zu handels- und steuerrechtlichen Themen. Sie ersetzt damit keine Gesetzessammlung, sondern ergänzt sie. |
© Harry Zingel 2006;
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